Trainingsangebote
Achtung, wichtig!
Beim gewerbsmäßigen (selbstständig, planmäßig, fortgesetzt, Gewinnerzielungsabsicht) Hundetraining handelt es sich um eine erlaubnispflichtige Tätigkeit nach § 11 TierSchG.
Für die Erlaubnis, die durch das zuständige Veterinäramt erteilt wird, muss man seine fachliche Sachkunde nachweisen. Ich befinde mich zur Zeit noch in der Ausbildung und kann somit noch kein Gewerbe anmelden.
Dementsprechend biete ich nur vereinzelt kostenfreie Trainings zu bestimmten Themen an.
Je weiter ich in meiner Ausbildung fortschreite, desto breiter wird natürlich mein angebotenes Spektrum an Themen. Aktuell biete ich gerne Einzeltrainings zu folgenden Themen an:
- Leinenführigkeit
- Rückruf